Wir unterstützen Sie beim Datenschutz!
DSGVO Beratung Consulting Graz Datenschutz GDPR DSB Datenschutzbeauftragter zertifiziert
Lassen Sie sich und Ihre Organisationen bei der Einhaltung der Datenschutzgesetze und -vorschriften von mir unterstützen. Als Trainer für die Zertifizierung zum Datenschutzbeauftragten gelte ich als DER Experte in der Steiermark. Hier sind einige der Hauptaufgaben, die ich gerne für Sie übernehmen:
Datenschutzberatung: Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung und Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und -vorschriften, einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer lokaler Datenschutzgesetze, wie zum Beispiel des österreichischen DSG.
Datenschutzmanagement: Entwicklung und Implementierung von Datenschutzrichtlinien, -verfahren und -programmen, um sicherzustellen, dass die Organisation die Datenschutzanforderungen erfüllt.
Datenschutzschulungen: Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften in Datenschutzfragen und -praktiken, um das Bewusstsein für Datenschutzrisiken und -anforderungen zu erhöhen.
Datenschutzprüfungen: Durchführung regelmäßiger Datenschutzprüfungen und -bewertungen, um sicherzustellen, dass die Organisation die Datenschutzanforderungen erfüllt und Datenschutzrisiken minimiert.
Datenschutz-Folgenabschätzung: Unterstützung bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, um die Auswirkungen von bestimmten Datenverarbeitungsaktivitäten auf die Privatsphäre der Betroffenen zu bewerten.
Datenschutzverletzungen: Unterstützung bei der Identifizierung, Meldung und Bewältigung von Datenschutzverletzungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
Datenschutzdokumentation: Erstellung und Pflege der erforderlichen Datenschutzdokumentation, einschließlich des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutzvereinbarungen mit Auftragsverarbeitern.
Technische Datenschutzmaßnahmen: Unterstützung bei der Implementierung technischer Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutztechnologien, um Daten angemessen zu schützen.
Datenschutzrisikobewertung: Identifizierung und Bewertung von Datenschutzrisiken und die Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominimierung.
Vereinfachung DSGVO ab 2026 2027 2028 ?
Am 13. März 2025 kündigte EU-Kommissar Michael McGrath an, dass die EU-Kommission eine Vereinfachung der DSGVO prüft, um kleinere Unternehmen zu entlasten. Im Fokus stehen dabei reduzierte Aufzeichnungspflichten für Organisationen mit weniger als 500 Beschäftigten, ohne die Grundprinzipien der Verordnung zu ändern. Ob dies KMUs und NPOs spürbar entlastet, ist noch unklar. Es bleibt spannend …
Parallel dazu stellte die Europäischen Kommission am 19.11.2025 einen Vorschlag für Änderungen der DSGVO in einer Sammelnovelle („Digitale Omnibus-Verordnung“). Diese wird in den nächsten 2-3 Jahren diskutiert und beschlossen und umfaßt folgende Änderungsvorschläge (aus dem Newsletter 03/2025 der österreichischen Datenschutzbehörde):
Änderung der Definition des Begriffs des „personenbezogenen Datums“ in Art. 4 Z 1 DSGVO dahingehend, dass eine natürliche Person für eine Stelle dann nicht als identifizierbar gilt, wenn diese Stelle die betroffene Person nicht identifizieren kann
Änderung von Art. 12 Abs. 5 DSGVO dahingehend, dass einem Auskunftsbegehren nicht entsprochen werden muss oder eine Gebühr verlangt werden kann, wenn damit datenschutzfremde Zwecke verfolgt werden
Ergänzung des Prinzips der Zweckbindung in Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO, dahingehend, dass in bestimmten Fällen kein Kompatibilitätstest nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO durchzuführen ist
Änderung von Art. 33 DSGVO dahingehend, dass für eine Meldung an die Aufsichtsbehörde auf ein hohes Risiko (wie in Art. 34 DSGVO) abgestellt und die Meldefrist auf 96 Stunden erhöht wird
Änderung von Art. 12 Abs. 5 DSGVO dahingehend, dass einem Auskunftsbegehren nicht entsprochen werden muss oder eine Gebühr verlangt werden kann, wenn damit datenschutzfremde Zwecke verfolgt werden
und vieles mehr…
KI-bezogene Änderungen inklusive
